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AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Kitekurse und Vermietung
Teilnehmer an Kitekursen sowie Mieter von Kitematerial kann jede Person sein, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag
a) Anmeldungen zum Kurs bedürfen der Schriftform. Das gilt ebenso für den Abschluss eines Materialmietvertrages. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Anmeldungen sind erst nach Eingang einer Anzahlung oder des Kurspreises verbindlich gebucht. www.5bft.com behält sich vor, bis zum Eingang einer Zahlung den Kurs anderweitig zu vergeben.
b) Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich und hat nachweislich schriftlich zu erfolgen. Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn sind 25%, 29. bis 22. Tage vor Reisebeginn sind 40%, 21. bis 15. Tage vor Reisebeginn sind 60%, 14. bis 07. Tage vor Reisebeginn sind 80% und innerhalb von 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn sind 90% des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB zu entrichten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird.
c) Wir, www.5bft.com behalten uns vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl des jeweils gebuchten Kurses nicht erreicht wird. Dies gilt auch im von höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitesurfmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Anweisungen der Kitelehrer ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Ein Kitekurs beginnt mit dem ersten gebuchten Tag, in der Regel um 09.30 Uhr und endet mit dem letzten gebuchten Tag. www.5bft.com ist nicht verpflichtet Teile des Kursbetrages zu erstatten, wenn der Schüler aus persönlichen Gründen den Kurs eher als von ihm gebucht beendet. Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungseinflüssen sind nicht immer auszuschließen. Sollte es unmöglich sein den Praxisteil durchzuführen, erfolgt eine Gutschrift, welche innerhalb zwei Jahre nach Ausstellung einzulösen ist.
5. Sorgfaltspflicht
a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Kitesurfmaterial vor Benutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
b) Falls durch Nichtbeachtung der Anweisung des Kitelehrers oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters die Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters. Darüber hinaus behalten wir uns Schadenersatzansprüche für diesen Fall ausdrücklich vor.
6. Haftung
a) www.5bft.com haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitematerials. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet sich, das Kitematerial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden oder Verlust (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden ) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen
a) www.5bft.com ist berechtigt Material nach eigenem Ermessen, abhängig von der Qualifikation des Mieters zu verleihen oder gegebenenfalls den Verleih auch zu verweigern.
b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
c) Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.
d) Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.
e) Den Weisungen des verantwortlichen Lehrers ist Folge zu leisten, die vereinbarten Schulungszeiten sind einzuhalten.
f) Die Ausrüstung wird dem Schüler für die Dauer des Kurses kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln und dem Ausbilder persönlich zurückzugeben. Bei Verlust des Materials haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigem Ersatz. Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder Veranstalter gefährdet, kann der Teilnehmer aus dem Kurs ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegbühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. |